Bitte halten Sie einen Altersnachweis bereit, Kontrollen im Rahmen Jugendschutzgesetz werden durchgeführt!
Jugendschutzgesetz für Kinos (FSK)
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen nur bei entsprechender Altersfreigabe gestattet.
Der Gesetzgeber sieht folgende Altersfreigaben vor:
Die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten setzt die gesetzlichen Vorschriften nicht außer Kraft!
Ausnahme:
Bei Filmen mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person in die Vorstellung eingelassen werden.
Die Altersfreigabe wird von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft festgelegt.
Des weiteren wird der Aufenthalt in Kinos im Jugendschutzgesetz (JuSchG, §11) geregelt:
Kinder unter 14 Jahren
dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 20 Uhr beendet sind.
Jugendliche unter 16 Jahren
dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 22 Uhr beendet sind.
Jugendliche unter 18 Jahren
dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 24 Uhr beendet sind.
Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe (siehe oben) gebunden!
Zeitliche Begrenzungen für Jugendliche laut Jugendschutzgesetz können aufgehoben werden:
Hier Erziehungsbeauftragung herunterladen
Einfach das Formular ausdrucken, ausfüllen und an der Kasse vorlegen.